Ihr Anwalt für Zivilrecht in Dachau
Neben den Fachbereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, ist unsere Kanzlei ebenso Ihr vertrauensvoller und kompetenter Ansprechpartner für Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen juristisch gleichberechtigten Rechtssubjekten. Das bedeutet, im Zivilrecht werden alle Fälle geregelt, die zwischen zwei Parteien - natürliche oder juristische Personen - handeln. Beispiele sind etwa:
- Besitzer und Eigentümer
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Mieter und Vermieter
- Käufer und Verkäufer
Oft liegt bei derartigen Fällen jedoch keine wirtschaftliche Gleichheit vor, daher sollten Sie Ihr Recht von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Zivilrecht durchsetzen lassen. Lassen Sie sich nicht übervorteilen, auch wenn Sie als Privatperson gegen eine große Firma, Versicherung oder Bank antreten. Als erfahrener Rechtsanwalt für Zivilrecht in Dachau verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Recht.
Bei einem ersten Beratungstermin legen wir Ihnen kurz und verständlich die Lage dar und erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten, realistisch eingeschätzt.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Miet- und Immobilienrecht ist Herr Rechtsanwalt Reinhard Grund.
Unsere Leistungen als Anwalt für Zivilrecht in Dachau
Als erfahrener Rechtsanwalt für Zivilrecht stehe ich Ihnen unter anderem für die folgenden Bereiche kompetent zur Seite:
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Verhalten bei Mietmängeln
- Berechtigung und Geltendmachung oder Abwehr einer Mietminderung
- Gestellung und Abrechnung über die Kaution
- Abrechnung von Nebenkosten
- Wohnungseigentumsrecht
- Grundstückskauf und -Verkauf
- Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch, Reallast
- Miteigentum, Bruchteilseigentum
- Immobilienübertragung
- Verpflichtung und Vornahme von Schönheitsreparaturen
Anwalt für Zivilrecht in Dachau: Breites Wissen auch in anderen Rechtsgebieten
Als erfahrene Fachanwälte für Zivilrecht sind wir auch Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um folgende Rechtsgebiete geht:
Das private Baurecht ist Teil des Immobilienrechts. Hier treten häufig die Klärung von Rechtsverhältnissen zwischen Bauträgern und Bauherren auf. Wir vertreten Ihre Position und bewahren Sie vor finanziellen Schäden. Schnell und verlässlich. Kontaktieren Sie uns.