Ihr Anwalt mit klarer Sprache
Schluss mit Juristendeutsch
Wichtig ist uns vor allem eine klare und verständliche Sprache, ohne Juristendeutsch und Paragrafenreiterei. Unsere Aufgabe: wir klären Ihren Fall und übersetzen für Sie die jeweiligen juristischen Sachverhalte so, dass sie auch für den normalen Bürger verständlich werden.
Aufgrund unserer persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen können wir auch auf ein umfassendes und durch langjährige Zusammenarbeit gewachsenes und bewährtes Netzwerk von nationalen und internationalen Beratern und Rechtsvertretern zurückgreifen. Die Kanzlei pflegt zudem enge Kontakte mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien in der gesamten Bundesrepublik sowie örtlichen Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften. Dadurch sind wir in der Lage, unseren Mandanten einen umfassenden Service aus einer Hand zu bieten.
Um das hohe Niveau der Rechtsberatung und Rechtsvertretung sicherzustellen, haben
wir uns auf einzelnen Fachgebieten spezialisiert, so dass uns von der zuständigen
Rechtsanwaltskammer Fachanwaltschaften verliehen wurden.
Insbesondere gehören dabei unsere Kernkompetenzen Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht zu unseren täglichen Beratungsleistungen.
Kosten für die Rechtsberatung
Das Honorar des Rechtsanwaltes ist grundsätzlich geregelt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In aller Regel richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung nach dem Gegenstandswert bzw. dem Streitwert und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.
Bereits zu Beginn des Mandates teilen wir Ihnen die Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren und weiteren Kosten mit.
Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden.
Dies ist vor allem in umfangreichen Strafsachen üblich.
Erstberatung
Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen nach derzeitiger Gesetzeslage maximal 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, die im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache innerhalb von sechs Monaten nach der Erstberatung auf das Endhonorar in voller Höhe angerechnet werden. Das bedeutet, Sie bezahlen nicht doppelt. Im Rahmen der Erstberatung wird mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeit des weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens umfassend erörtert.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob für Sie die Beratung ausreicht, oder ob wir weiter für Sie tätig werden sollen.
Erreichbarkeit unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei steht Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Gerne können Sie über das Sekretariat einen Besprechungstermin mit uns vereinbaren.
Die erforderlichen Angaben können uns gerne auch per E-Mail oder auf anderen elektronischen Weg übermittelt werden. Über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) können wir mit den Gerichten bundesweit korrespondieren.
Zudem stehen Ihnen die Rechtsanwälte montags bis donnerstags von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr grundsätzlich für telefonische Rücksprachen zur Verfügung. Damit dies bestmöglichst gewährleistet ist, werden in dieser Zeitspanne Besprechungstermine regelmäßig nicht vergeben.
Sollten die Rechtsanwälte aufgrund von Gerichtsterminen während dieser Telefonsprechzeit nicht erreichbar sein, werden Sie alsbald zurückgerufen.